• Zwei juristische Inkunabeln in einem Sammelband - Einbanddeckel: Verzierung mit Blindstempeln und Reste von Buchschließen
  • Modus legendi abbreviaturas in utroque jure - Incipit / Anfangsseite mit verzierter Initiale Q
  • Jodocus von Erfurt: Vocabularius juris utriusque - Incipit / Anfangsseite mit verzierter Initiale Q

Buch des Monats Oktober 2026

Modus legendi abbreviaturas in utroque iure | Jodocus von Erfurt: Vocabularius iuris utriusque

Doppeltes Handbuch beider Rechte

– Zwei juristische Nachschlagewerke des 15. Jahrhunderts in einem Band –

Der Studiengang „Rechtswissenschaften“ wird hierzulande allgemein auch als „Jura“ bezeichnet, wörtlich also „die Rechte“. Dieser Plural hat seinen Ursprung in den mittelalterlichen Universitäten, an denen das kirchliche (kanonische) und das weltliche (zivile) Recht gemeinsam unterrichtet wurden. Am Ende erwarb der Student konsequenterweise den Titel eines Doktors „beider Rechte“.

Die Quellentexte des kirchlichen Rechts wurden im umfangreichen „Corpus Iuris Canonici“ zusammengefasst. Dazu gehörten Einzelsammlungen wie das „Decretum Gratiani“ aus dem 12. oder die „Dekretalen Gregors IX.“ aus dem 13. Jahrhundert (der sogenannte „Liber Extra“), aber auch die späteren „Klementinen“ und „Extravaganten“. Das weltliche Recht fußte auf dem „Corpus Iuris Civilis“ aus der römischen Spätantike, das u. a. die „Institutionen“ und „Pandekten“, den „Codex Iustiniani“ und die späteren „Novellen“ enthielt.

Bei dieser Fülle und Vielfalt an Rechtsquellen überrascht es kaum, dass im Mittelalter zahlreiche juristische Hand- und Wörterbücher entstanden, die immer wieder überarbeitet und ergänzt wurden. Als Mitte des 15. Jahrhunderts in Europa der Buchdruck erfunden wurde, gehörten diese Werke zu den frühesten und am weitesten verbreiteten Druckerzeugnissen. Zwei solcher Nachschlagewerke aus der sogenannten Inkunabelzeit (der Frühdruckzeit bis zum Jahr 1500) finden sich auch in der Landschaftsbibliothek, zusammengebunden zu einem einzigen großformatigen Band.

Modus legendi abbreviaturas in utroque jure - Incipit / Anfangsseite mit verzierter Initiale Q
Modus legendi abbreviaturas in utroque iure – Incipit / Anfangsseite

Den Anfang macht der „Modus legendi abbreviaturas in utroque iure“ (wörtlich: „Eine Methode, die Abkürzungen in beiden Rechten zu lesen“). Dieser bietet vor allem Titellisten der einzelnen Texte beider Quellensammlungen des Rechts in originaler und alphabetischer Reihenfolge. Auf die Einleitung folgt aber zunächst das namengebende Abkürzungsverzeichnis mit Einträgen wie „Ar. i. argumentum“ („i.“ steht für „id est“, das bedeutet) oder „Jo. de lig. i. ioha[n]nes de lignano“ (Giovanni da Legnano, ein Jurist des 14. Jahrhunderts).

Zu den Kerntexten des Werks gehört das „Decretum versificatum“, das die Hauptinhalte des „Decretum Gratiani“ in Versform wiedergibt, um das (Auswendig-)Lernen zu erleichtern. Da die Anfangsbuchstaben der ersten zehn Verse das Wort UUERNHERUS ergeben, handelt es sich vermutlich um eine Dichtung Wernhers von Schussenried, eines oberschwäbischen Kirchenrechtlers um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert. Die Schlussschrift datiert den Druck des „Modus legendi“ auf den 7. April 1484 und nennt die Universität Basel als Druckort. Eine exakte Orts- und Datumsangabe bei gleichzeitigem Fehlen des Druckernamens war in der Inkunabelzeit nicht unüblich.

Jodocus von Erfurt: Vocabularius juris utriusque - Incipit / Anfangsseite mit verzierter Initiale Q
Jodocus von Erfurt: Vocabularius iuris utriusque – Incipit / Anfangsseite

Den größten Teil des Auricher Bandes nimmt jedoch ein anderes juristisches Handbuch ein, der „Vocabularius iuris utriusque“. Diese juristische Enzyklopädie aus dem Jahr 1452 wurde schnell zu einem Standardwerk und sollte noch jahrhundertelang nachgedruckt werden. Verfasst hat sie der ansonsten wenig bekannte Jurist Jodocus von Erfurt, wie aus einem Nachwort hervorgeht, das in anderen Ausgaben überliefert ist. Erläutert werden sowohl juristische Fachbegriffe als auch die rechtlichen Aspekte ganz alltäglicher Stichwörter – von „Abavus“ (Ururgroßvater) bis „Zizania“, dem griechischen Wort für Unkraut, wie es z. B. im Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen im Matthäusevangelium vorkommt. Die Herstellung der in Aurich verwahrten Ausgabe kam am 29. September 1483 zum Abschluss. Hier sind weder der Drucker noch der Druckort genannt. Meist wird das Werk dem Kölner Ludwig von Renchen zugeschrieben, zuweilen aber auch einem anonymen Drucker aus Straßburg oder Michael Wenssler aus Basel.

Zwei juristische Inkunabeln in einem Sammelband - Einbanddeckel
Einbanddeckel

Typisch für Drucke der Inkunabelzeit ist, dass sie in manchem noch wie eine mittelalterliche Handschrift aussehen. So besitzen sie in der Regel kein Titelblatt, sondern beginnen direkt mit dem Text. Immerhin wird mit der einleitenden Formel „Incipit …“ („Hier beginnt …“) meist ein Titel genannt. Viele Exemplare wurden zudem nachträglich mit handgemalten Initialen und farbigen Hervorhebungen ausgestaltet. Beim Auricher „Modus legendi“ wurde dafür rote und blaue Tinte verwendet; der „Vocabularius“ ist – bis auf die große Initiale zu Beginn des Textes – nur mit roter Farbe verziert. Diese erste Initiale ist – ebenso wie jene am Anfang des „Modus legendi“ – mit dem für das Spätmittelalter typischen „Fleuronné“ dekoriert, einem kunstvollen Muster aus Blättern und Knospen. Leider ist eine der drei Farben der Initiale des „Vocabularius“ stark verblasst. In beiden Werken finden sich noch weitere kleinere, einfacher gestaltete farbige Initialen sowie Hervorhebungen und geschwungene Zierlinien.

Der Einband ist mit dunkelbraunem Leder bezogen und stammt ebenfalls schon aus dem 15. oder frühen 16. Jahrhundert. Die Vorder- und Rückseite sowie der Buchrücken zeigen flächendeckend Blindprägungen, gegliedert jeweils durch ein Linienmuster. Darin verteilt finden sich Einzelstempel mit einem zwiegeschwänzten Löwen in einer Raute, großen stilisierten Lilien sowie kleinen runden Blüten. Die Bünde auf dem Buchrücken wurden zusätzlich mit floralen Blindstempelleisten betont. Das Leder des Einbands ist vor allem am Rücken und an den Kanten, aber auch auf den Flächen berieben und eingerissen. Von den zwei ursprünglichen Schließen sind auf der Rückseite nur noch kleine Messingleisten erhalten, die den verlorenen ledernen Verschluss mit dem Deckel verbanden. Auf der Vorderseite existieren noch die beiden Messingplättchen, in denen die Schließen verhakt wurden. Es handelt sich um wiederverwertete Reste einer Messingplatte oder -leiste, die ursprünglich wohl eine verzierte Inschrift in gotischen Lettern zeigte; einzelne Buchstaben und worttrennende Blüten sind noch zu erkennen.

Im Inneren des Bandes finden sich handschriftliche Anmerkungen vielleicht sogar des Erstbesitzers, besonders zu Beginn des „Modus legendi“. Es sind meist kurze Hinweise, manchmal nur Stichworte oder Abkürzungen. Ein Besitzeintrag mit dem Namen des Eigentümers fehlt allerdings. Im „Vocabularius“ beschränken sich diese handschriftlichen Anmerkungen fast nur auf den Artikel „usufructus“ (Nutznießung). Drei Blätter des „Vocabularius“ sind verlorengegangen; sie wurden herausgerissen. Dadurch fehlen zahlreiche Stichwörter von „fi“ bis „fr“ (unter anderem „filius“ und „frater“ – Sohn und Bruder) – und ausgerechnet die Grundbegriffe „ius canonicum“ und „ius civile“ (Kirchenrecht und Zivilrecht).

In den vorderen Buchdeckel hat vermutlich derselbe frühe Besitzer eine Übersicht der Quellentexte beider Rechte in Form eines Diagramms eingetragen. Darüber ist das Exlibris mit dem Wappen Christoph Friedrich von Derschaus eingeklebt. Derschau war von 1751 bis 1785 der erste preußische Regierungspräsident Ostfrieslands und zudem als lyrischer Schriftsteller bekannt. Vor allem aber war er ein passionierter Büchersammler, der den Band vermutlich eher aus bibliophilen als aus thematischen Gründen erworben hat. Mit seiner umfangreichen Büchersammlung ist auch die „doppelte“ Inkunabel heute Teil der Landschaftsbibliothek Aurich.

Hanke Immega

Modus legendi abbreviaturas in utroque jure - Anfang des "Decretum versificatum"; die Anfangsbuchstaben U, U, E, R, N, H, E, R, U, S stehen für den Namen des Verfassers Wernher von Schussenried
Modus legendi abbreviaturas in utroque iure – Anfang des „Decretum versificatum“; die Anfangsbuchstaben UUERNHERUS stehen für den Namen des Verfassers Wernher von Schussenried
Modus legendi abbreviaturas in utroque jure - Explicit / Schlussschrift
Modus legendi abbreviaturas in utroque iure – Explicit / Schlussschrift

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