„Durch Lesen und Sprechen … nützlich und angenehm“
– Die Gesetze der Auricher „Literarischen Ressource“ von 1802 –

Am 2. Mai 1802, in den letzten Jahren der ersten preußischen Periode und auf der Höhe des spätaufklärerischen Sozietätswesens, gründete sich in Aurich die „Literarische Ressource“. Das gedruckte Statut, ein schmales Heft ohne Verfasser- und ohne Jahresangabe, ist in der Landschaftsbibliothek Aurich überliefert und stellt ein frühes gedrucktes Zeugnis einer Gesellschaft dar, die das gesellige und kulturelle Leben der ostfriesischen Verwaltungshauptstadt für knapp ein Jahrhundert mitbestimmen sollte. Es regelt in vier Abschnitten Zweck, Verfassung, Beiträge sowie Ämterstruktur der neuen Vereinigung.
Ihre Zusammenkünfte hielt die „Ressource“ im Gasthof „Zum Schwarzen Bären“ am Auricher Marktplatz ab. Das Haus war 1773 in den Besitz des Gastwirts Conrad Bernhard Meyer übergegangen, der den Bau 1774 von Grund auf erneuern ließ und bei dieser Gelegenheit einen Konzertsaal, ein neues drittes Stockwerk sowie mit je einem Lese- und Klubzimmer die räumlichen Voraussetzungen für jenes gesellige Leben schuf, das mit der Gründung der „Ressource“ neun Jahre später institutionelle Form annahm. Eine im Mai 1803 erschienene Verkaufsannonce Meyers für den „Schwarzen Bären“ hält ausdrücklich fest, dass die „Ressource-Gesellschaft sich täglich versammelt“.
Der erste Abschnitt des Statuts, mit „Verfassung und Einrichtung der Gesellschaft“ überschrieben, nennt als Zweck, sich einerseits „durch Lesen und Sprechen über literarische und gemeinnützige Gegenstände nützlich und angenehm zu unterhalten“ und andererseits, sich bei „anständigen Motions- und anderen Spielen“ oder durch „wechselseitige Beförderung gesellschaftlicher Freuden zu erholen“. Ein gesonderter Vertrag verpflichtete den Gastwirt Meyer, das Lese- und Gesellschaftszimmer täglich ab 17 Uhr zu öffnen, „zu erleuchten und zu erwärmen“ und einen Aufwärter zu stellen.
Der zweite Abschnitt regelt die Aufnahme. Sie erfolgte durch Ballotement – das in Sozietäten übliche geheime Abstimmungsverfahren mit weißen und schwarzen Kugeln -, wobei mindestens dreißig Mitglieder anwesend sein mussten; ein Kandidat brauchte zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Hatte das Direktorium einen Kandidaten zuvor für ungeeignet befunden, war eine Abstimmung gleichwohl zulässig. Der Ausschluss eines bereits aufgenommenen Mitglieds folgte demselben Verfahren, setzte allerdings die einstimmige Befürwortung durch die drei Direktoren voraus. Auswärtige Männer und Frauen konnten für zwei Wochen als Gäste eingeschrieben werden, sofern „deren Stand, moralischer Character und Erziehung dem Tone der Gesellschaft angemessen“ waren.

Der dritte Abschnitt bestimmt den Jahresbeitrag auf fünf Reichstaler in Gold; auswärtige Ehrenmitglieder zahlten einmalig denselben Betrag. Schüler und Töchter unter zwölf Jahren waren von der Aufnahme ausgeschlossen, was indirekt darauf hindeutet, dass Familienangehörige die Räume in geregeltem Umfang mitnutzen konnten. Der vierte und letzte Abschnitt regelt das Direktorium: Neun wirkliche Mitglieder amtierten als „Aufseher“ (sechs) und „Direktoren“ (drei), die jeweils für ein Jahr gewählt wurden. Die „Ressource“ erscheint somit als selbstverwaltete, durch Ballotement und Beitrag geschlossene Sozietät, deren institutionelles Profil dem Muster entsprach, das für die Aufklärungsgeselligkeit in Norddeutschland typisch ist; vergleichbare Gründungen sind in Berlin (vor 1777), Bielefeld (1795), Hof (1799) und Soest (1803) nachgewiesen.
Über den Alltag der „Ressource“ berichtet das Tagebuch des preußischen Kammerpräsidenten Ludwig von Vincke, der zwischen Dezember 1803 und November 1804 in Aurich amtierte. Vinckes Aufzeichnungen lassen eine Geselligkeit erkennen, die institutionell als Lesegesellschaft firmierte, in der gelebten Praxis aber ein deutlich breiteres Spektrum abdeckte: Konzerte, Bälle, Stiftungsfeste, Spaziergänge auf einem eigenen „Klubweg“, formellere Diners im engeren Kreis, Lektüre überregionaler Zeitungen und nicht selten auch dienstliche Arbeit. Den Höhepunkt des Winterhalbjahres bildete das Geburtstagsfest der Königin am 10. März 1804 mit 160 Teilnehmenden. Eine zehn Jahre später, am 13. März 1813, in den „Bekanntmachungen, Anzeigen und Nachrichten von Emden“ erschienene Anzeige bestätigt, dass sich die im Tagebuch greifbare Geselligkeit zu einem festen Wochen- und Saisonprogramm verstetigt hatte.
Den schleichenden Bedeutungsverlust der „Ressource“ nach 1815 kann man auf zwei Faktoren zurückführen: die geschwächte Stellung der ostfriesischen Stände unter hannoverscher Verwaltung sowie die Verringerung einheimischer Beamter in der Hauptstadt. Beim Einzug der preußischen Truppen 1866 bestand die „Ressource“ wohl nur noch aus den höheren althannoverschen Beamten und Offizieren. Den Bruch markierte ein vom kommissarischen Landdrost Karl August von Guionneau veranstaltetes „Verbrüderungsessen“ im Schwarzen Bären, das außer Kontrolle geriet, als die preußischen Offiziere zu einer den hannoverschen Beamten unbekannten Melodie das Lied „Ich bin ein Preuße“ anstimmten. Wenige Tage später beantragte das gesamte preußische Offizierskorps die Aufnahme in die „Ressource“ mit der Forderung, das statutenmäßige Ballotement zu umgehen. Die Direktion lehnte ab und bot lediglich an, über das gesamte Korps „nur ein Ballotement zu veranstalten“; auch dieser Kompromiss scheiterte. Damit geriet das Ballotement, eine seit 1802 statuierte und durch das gedruckte Gesetzbuch abgesicherte Selbstverwaltungsbefugnis, zum Stein des Anstoßes gegenüber einer neuen Macht, die gesellschaftliche Aufnahme als Dienstsache behandelt sehen wollte. Nach diesem Konflikt entwickelte sich die „Ressource“ zu einer „fast geschlossenen Kaste“ aus höheren Beamten und Offizieren und versank spätestens in den wilhelminischen Jahren vollends in der Bedeutungslosigkeit.
Das gedruckte Statut der 1800er Jahre regelt die institutionelle Form der Gesellschaft, ohne den eigentlichen Inhalt der Versammlungen zu nennen, und ist insofern auf charakteristische Weise zurückhaltend. Seinen vollen Quellenwert entfaltet es erst im Zusammenklang mit den narrativen Zeugnissen, die die tatsächliche Praxis des Klubs – Konzerte, Bälle, Festabende, Spaziergänge, dienstliche Konferenzen unter geselligem Vorwand – ergänzend bezeugen.
Heiko Suhr
Digitalisat (23,25 MB)





















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