• Das ungleiche Paar (Der Liebesantrag) - Kupferstich von Albrecht Dürer (um 1495)

Vortrag – Hjördis Bohse: Ehe und Partnerwahl: Streitigkeiten im frühneuzeitlichen Ostfriesland

Ein Einblick in Gerichtsprozesse und Argumentation aus dem 17. und 18. Jahrhundert
Mo
16.03.2026 19:30 Uhr
Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft
Georgswall 1, 26603 Aurich
Eintritt: 5,- Euro

Eine Veranstaltung der Landschaftsbibliothek Aurich und des Niedersächsischen Landesarchivs - Abteilung Aurich - im Rahmen der Reihe "Landeskundliche Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands"

Porträt Hjördis Bohse
Hjördis Bohse

Sich für eine Eheschließung zu entscheiden, bedeutet, sich in vielerlei Hinsicht Gedanken über die Kompatibilität der betreffenden Personen zu machen. Die Erwartungshaltungen können hierbei sehr unterschiedlich sein, spielen etwa Aspekte wie gegenseitige Zuneigung, übereinstimmende Vorstellungen hinsichtlich der Lebensführung oder aber ein ähnlicher sozialer Hintergrund in die Entscheidungsfindung hinein.

Auf den ersten Blick scheint es ein Gegenwartsproblem zu sein, sich eingehend mit den eigenen hohen Ansprüchen an eine potenzielle Partnerin oder einen potenziellen Partner zu befassen. Doch bereits im frühneuzeitlichen Ostfriesland gehörte es zu einer gängigen Praxis, die Eignung eines Paares für eine gemeinsame Ehe genau zu prüfen. Neben den Vorstellungen eines Paares selbst erhoben auch die beteiligten Familien Ansprüche, in die Partnerwahl einbezogen zu werden. Mit dieser Vielzahl an involvierten Personen ging ein großes Konfliktpotenzial einher. So kam es nicht selten vor, dass vor den ostfriesischen Gerichten über ein gebrochenes Eheversprechen oder aber über die Verweigerung des elterlichen Konsenses geklagt wurde.

Anhand noch kaum betrachteter Prozessakten, die sich im Niedersächsischen Landesarchiv in Aurich befinden, beleuchtet der Vortrag die komplexen Dynamiken, die die Eheanbahnungsphase prägten. Der Fokus des Vortrages liegt dabei auf den Argumentationsmustern, die Aufschluss über die Gründe für oder gegen eine Eheschließung geben. Es wird den Fragen nachgegangen, mittels welcher Kategorien – wie etwa geschlechtsspezifische Rollenbilder, Alter oder Berufsstand – die klagenden und beklagten Personen ihr Anliegen verdeutlichten und inwiefern es durch die eigene Argumentation gelang, den Aushandlungsprozess zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

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