Georgswall 1, 26603 Aurich
Der „Rassegedanke“ und die „Erbgesundheit des deutschen Volkes“ waren ein zentrales Element der NS-Ideologie. Die darauf basierende „Erbgesundheitspolitik“ griff tief in die Lebenswirklichkeit der Bevölkerung ein. Neben den Nürnberger Rassegesetzen und dem als Ehegesundheitsgesetz bezeichneten Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes von 1935 gehörte dazu auch das bereits 1934 in Kraft getretene Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses. Mit Hilfe der im Niedersächsischen Landesarchiv in großen Mengen überlieferten personenbezogenen Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen, hier speziell den Akten des Erbgesundheitsgerichts Aurich, wird eine erste Annäherung an die Auswirkungen der Erbgesundheitspolitik in Ostfriesland vorgenommen.